Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sportfreunde,
die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist am 3. April 2022 in
Kraft getreten und gilt bis zum 30. April 2022. Für den Sportbetrieb
bislang geltende Einschränkungen und Schutzmaßnahmen sind aufgehoben.
Lediglich die allgemein gültigen Basisschutzmaßnahmen bleiben erhalten
und sind in dem weiterhin gültigen Hygienekonzept für die
Sportstätten zusammengefasst