Neue Corona-Schutz Verordnung
seit 26. August 2021
Liebe Sportlerinnen und Sportler, sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 26. August 2021 gilt eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Diese sieht folgende Auflagen für den Sport im Innenbereich vor:
- 7-Tage-Inzidenz über 35 (ab dem 7. Tag) oder Vorwarnstufe
- Kontakterfassung (Name, Telefon oder E-Mail und Anschrift)
- Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises
davon ausgenommen sind:
- Sportlerinnen und Sportler im Rahmen von Dienstsport, Sportunterricht, sportwissenschaftliche Studiengänge, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler
- Kinder unter 6 Jahren oder Vorschülerinnen und Vorschüler
- Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach Schul- und Kitaverordnung unterliegen
- Sportveranstaltungen bis 5.000 Besucher im Innenbereich
- Besucherauslastung maximal 50 Prozent oder
- Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises. Ein Testnachweis ist erbracht, wenn
- die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika (COVID-19-Schnelltest) erfolgt ist, die zugrundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegt und vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist,
- im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder
- von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde oder ein PCR-Test, dessen Vornahme nicht älter als 48 Stunden zurückliegt, nachgewiesen werden kann.
- eigenes Hygienekonzept (über 1.000 Besucher durch zuständige Behörde genehmigungspflichtig).
Bei Erreichen der Übelastungsstufe sind weitere Einschränkungen im Sport geregelt. Dazu werden wir vor Eintreten der Überlastungsstufe gesondert informieren.
Das Hygienekonzept zur Nutzung von Sportanlagen haben wir auf die neuen Regelungen angepasst. Bleiben Sie gesund und Sport frei!
Mit sportlichen Grüßen
Zentrale Servicestelle Eigenbetrieb Sportstätten Dresden